Die Abteilung für im Ausland lebende Marokkaner ist eine Verwaltungsstruktur, die dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner unterstellt ist. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte und Interessen der im Ausland lebenden Marokkaner zu verteidigen, ihre Bindungen zu Marokko zu festigen und ihren Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes zu stärken.
Tatsächlich schenkt Marokko seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen, die auf über 5 Millionen Personen in mehr als 100 Aufnahmeländern geschätzt werden, besondere Aufmerksamkeit.
Diese Aufmerksamkeit zeigt sich in einer umfassenden Abdeckung durch das marokkanische diplomatische und konsularische Netzwerk im Ausland. Bis heute verfügt Marokko im Ausland über 110 Botschaften, 10 ständige diplomatische Vertretungen und 60 Konsularstellen.
Auch die hohe Fürsorge Seiner Majestät des Königs – möge Gott ihm beistehen – gegenüber den im Ausland lebenden Marokkanern hat sich in mehreren Ansprachen gezeigt.
Die letzte davon ist die vom 06. November 2024, die einen Wendepunkt in der Governance der für die MRE (Marokkaner im Ausland) zuständigen Gremien markiert. Sie fordert insbesondere die Überarbeitung des Rates der marokkanischen Gemeinschaft im Ausland als beratendes und beschlussfassendes Organ sowie die Schaffung der „Mohammedia-Stiftung für im Ausland lebende Marokkaner“ als operativen Arm der öffentlichen Politik in diesem Bereich.
Diese Ansprache steht in der Verlängerung derjenigen vom 20. August 2022, in der Seine Majestät dazu aufrief, eine strukturelle Beziehung zu den MRE-Kompetenzen herzustellen und einen eigenen Mechanismus einzurichten, dessen Aufgabe es ist, die Kompetenzen und Talente der Marokkaner im Ausland zu begleiten und ihre Initiativen und Projekte zu unterstützen.
Diese neue Vision umfasst fünf vorrangige Achsen, nämlich (1) die Förderung von Investitionen, (2) die Mobilisierung von Kompetenzen, (3) Verwaltung und Rechte, (4) Stärkung der Identität und (5) Governance.